Reduzierung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen
Am 30. November verabschiedete der Bundestag eine Übergangsregelung für das Energiesammelgesetz in einer vorerst abgeschwächten Form. Die Sonderkürzung der Vergütung gilt für Neuanlagen von 40 bis 750 kWp. Die zusätzliche Absenkung um ca.11% erfolgt somit erst ab dem 1. Februar 2019 in folgenden drei Schritten: 01.02.2019: 9,87 Cent/kWh 01.03.2019: 9,39 Cent/kWh 01.04.2019: 8,90 Cent/kWh Diese Werte beziehen […]