Das Marktstammdatenregister ist online – Alle PV-Anlagen müssen gemeldet werden

Jetzt ist es soweit. Laut Auskunft der Bonner Behörde wird das Portal im Laufe des morgigen Tages (31. Januar 2019), freigeschaltet. Die Betreiber bestehender Anlagen haben zwei Jahre Zeit, um ihre PV-Anlagen im Portal zu registrieren (Angabe ohne Gewähr). Die Meldepflicht umfasst auch sogenannte „Balkonanlagen“. Eine Ausnahme bilden Inselanlagen, die über keinen Netzanschluss verfügen.

Alle Betreiber müssen ihre Systeme im Marktstammdatenregister registrieren. Dies soll dann letztendlich zu einen umfassenden Überblick über alle Erzeugungsanlagen in Deutschland führen. Zu beachten ist, dass nicht nur neue Anlagen, sondern auch Bestandsanlagen vollständig gemeldet werden müssen. Die wichtigsten Fragen und Antworten sind unter der Rubrik, „Häufig gestellte Fragen zum Marktstammdatenregister“ zusammengefasst.

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