Das Markstammdatenregister – Registrierung ist Pflicht

Früher oder später kommt es, auch wenn die Fertigstellung des Marktstammdatenregisters immer wieder verschoben wird.

Als Anlagenbetreiber wurden Sie von Ihrem zuständigen EVU bereits Anfang des Jahres informiert, dass Sie Ihre Anlage/n neu im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren müssen, um weiter von der vereinbarten Einspeisevergütung profitieren zu können.

Warum?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) löst das bisherige Photovoltaik-Meldeportal und Anlagenregister ab. Ziel dieser Umstellung ist es, dass die Stammdaten sämtlicher Erzeugungsanlagen zentral und transparent zusammengefasst sind.

Wo?
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

Wann?
Ab dem 31. Januar 2019 (Informieren Sie sich bitte selbständig über das Portal. Die Termine werden dort immer wieder aktualisiert)

Was sind die Folgen, wenn Sie das nicht tun?
Bei der Registrierung und Pflege Ihrer Daten handelt es sich um eine Meldepflicht. Wer ihr nicht nachkommt, begeht auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann und entsprechend § 95 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) bis zu 50.000 €.

Versäumen Sie als Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen die Registrierung, kann dies Auswirkungen auf die Einspeisevergütungen und Marktprämien haben. Unter Umständen verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Förderung ganz. Registrieren Sie sich frühzeitig, um Ärger zu vermeiden.

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